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Schlaglicht Onlinezugangsgesetz – „Einer für Alle“-Leistungen

Im Zentrum der laufenden Diskussionen zum Onlinezugangsgesetz (OZG) stehen die ‚Einer für Alle‘-Leistungen – kurz: ‚EfA‘. ‚Einer für Alle‘ bedeutet, dass ein Bundesland bestimmte Verwaltungsleistungen (z. B. die Ausstellung einer Geburtsurkunde) federführend digitalisiert und die entwickelten digitalen Lösungen dann zentral für alle anderen Bundesländer bzw. deren Kommunen zur Verwendung bereitstellt. In diesem Vorgehen wird aktuell der vielversprechendste Ansatz gesehen, um die Umsetzung des OZG effektiv voranzutreiben. Die damit einhergehende Standardisierung verspricht zudem Kosteneinsparungen.

Aus Sicht der Kommunen als zukünftige ‚Empfänger‘ bzw. Nutzer von ‚EfA‘-Leistungen besteht die Herausforderung darin, dass mit der digitalen Lösung gewisse IT-seitige und organisatorische Maßstäbe (Standards) gesetzt werden, auf die sich die nachnutzende Kommune einstellen muss. Um also der gesetzlichen Anforderung des OZG nachzukommen, Leistungen nach ‚außen‘ hin (für die Bürger*innen) digital anzubieten, werden ggf. Änderungen nach ‚innen‘ hin erforderlich, z. B. im Hinblick auf Arbeitsabläufe oder eingesetzte Software. Diese interne Komponente des OZG wurde und wird unter dem Zeitdruck der gesetzlichen Frist ohnehin häufig vernachlässigt. Sie ist jedoch der Schlüssel für eine nachhaltige Verwaltungsdigitalisierung, also eine Digitalisierung mit einem bleibenden positiven Effekt. Was im Inneren der oft erwähnten ‚Black-Box‘ der Verwaltung im IST vorgeht und im SOLL passieren muss, gehört unseres Erachtens in den Fokus. Aufgabenkritik, Anpassung und Optimierung von Verwaltungsabläufen, (Weiter-)Qualifizierung der Beschäftigten und die Sicherstellung einer aufgabenadäquaten IT-Infrastruktur müssen aufs Tableau. Kurzum: Die OZG-Umsetzung muss in eine umfassende Verwaltungsmodernisierung eingebettet werden. Ansonsten kann eine echte, nicht nur dem Namen nach vorhandene Digitalisierung der Verwaltung nicht gelingen.

Was die Kommunen jetzt folglich bewältigen müssen, stellt in erster Linie eine organisatorische und nicht primär eine technische Aufgabenstellung dar. Gerne begleiten wir Sie anhand unseres ganzheitlichen Modellansatzes dabei, eine nachhaltige Digitalisierung auf den Weg zu bringen.

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Ihr Ansprechpartner:

Herr Daniel Löffelmann

Dr. Daniel Löffelmann
Abteilungsleiter

Tel.: 0351/47 93 30 – 30
E-Mail: kanzlei@bup-kommunalberatung.de