In wenigen Schritten zum Halbjahresbericht
Gemäß § 75 Abs. 5 SächsGemO unterrichtet der Bürgermeister zum Stand 30. Juni des Haushaltsjahres den Gemeinderat und die Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich in Form eines Halbjahresberichts über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan. Dabei sind insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen. Weitere Bestandteile des Halbjahresberichts sind die Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen, der Schuldenstand der Gemeinde und die von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie der Vollzug des Haushaltsstrukturkonzeptes.
Derzeit erstellt die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH für verschiedene Mandanten Halbjahresberichte, die eben jene gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dabei setzten wir – ebenso wie im letzten Jahr – auf einen Zeitplan, der die Erstellung bis spätestens zum 31. Juli 2023 sicherstellt. Je nach Notwendigkeit ist auch ein schnelleres Vorgehen möglich.
Die Erstellung des übersichtlichen Berichtes, der sich zur sehr guten Nachvollziehbarkeit in seinem Aufbau am Vorbericht des Haushalts orientiert, erfolgt in den wesentlichen Schritten:
- Vorbereitung des Berichts inkl. Überprüfung aller Auffälligkeiten in der Planerfüllung
- Beantwortung von Rückfragen durch die Mitarbeitenden der Verwaltung zur Planerfüllung und voraussichtlichen Erreichung
- Erstellung des ersten Entwurfs und Abstimmung mit der Leitung der Finanzverwaltung
- Finalisierung und Übergabe des Halbjahresberichts an die Kommune
Wir unterstützen Sie mit Erfahrung und Engagement auf diesem Weg – kommen Sie gern auf uns zu!
Ihre Ansprechpartnerin:
Louise Seeliger