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Auftakt zur Berichtssaison

Mit Ende des 1. Halbjahres 2024 fallen für die sächsischen Städte und Gemeinden turnusmäßige Aufgaben an, die bspw. der § 75 Abs. 5 SächsGemO regelt. So muss zum Stand 30.06.2024 ein Halbjahresbericht erstellt werden, der die wesentlichen Abweichungen des laufenden Haushaltsjahres gegenüber dem Planansatz aufzeigt und verdeutlicht. Der Halbjahresbericht muss dabei schriftlich erstellt und sowohl dem Stadt- oder Gemeinderat als auch der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Im Fokus der Betrachtung steht die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die dazugehörigen Einzahlungen und Auszahlungen. Weitere Bestandteile des Halbjahresberichts sind die Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen, der Schuldenstand und die von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie der Vollzug des Haushaltsstrukturkonzeptes.

Wie bereits in den Vorjahren unterstützen wir auch dieses Jahr wieder mehrere Mandanten bei der Erstellung der Halbjahresberichte. Dabei setzten wir auf unseren über die Jahre bewährten Zeitplan, der die Erstellung zum 31. Juli 2024 oder spätestens zur nächsten Ratssitzung sicherstellt. Je nach Notwendigkeit ist auch ein schnelleres Vorgehen möglich.

Die Erstellung des übersichtlichen Berichtes, der sich zur sehr guten Nachvollziehbarkeit in seinem Aufbau am Vorbericht des Haushalts orientiert, erfolgt in den wesentlichen Schritten:

Vorbereitung des Berichts inkl. Überprüfung aller Auffälligkeiten in der Planerfüllung
Beantwortung von Rückfragen durch die Mitarbeitenden der Verwaltung zur Planerfüllung und voraussichtlichen Erreichung
Erstellung des ersten Entwurfs und Abstimmung mit der Leitung der Finanzverwaltung 
Finalisierung und Übergabe des Halbjahresberichts an die Kommune

 

Neben dem Halbjahresbericht für die eigene Kommune sind zum Halbjahreswechsel oftmals auch die Jahresabschlüsse der kommunalen Beteiligungen abgeschlossen und testiert. Auf der Grundlage des § 99 Abs. 2 SächsGemO ist es nun möglich, den Beteiligungsbericht für die Kommune zu erstellen und diesen bis spätestens zum 31.12 dem Stadt- oder Gemeinderat sowie der Rechtsaufsicht vorzulegen.

Gern unterstützen wir Sie auch hier mit Erfahrung und Engagement bei der ganzheitlichen und übersichtlichen Aufstellung. Hierzu sind alle Eigenbetriebe, Unternehmen privaten Rechts sowie Beteiligungen an Zweckverbänden aufzuführen und deren Finanzbeziehungen und wirtschaftlichen Kennzahlen darzustellen. Kommen Sie gern auf uns zu!

Ihr Ansprechpartner:
Mathias Köpper