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Tarifeinigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst am 18. Mai 2022

Nach der ergebnislosen zweiten Verhandlungsrunde im März wurde nun in der dritten Tarifrunde eine Einigung des Tarifkonflikts im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) erzielt. Vorab hatte die Arbeitnehmerseite (ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion) mit einer Streikwelle Druck auf die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ausgeübt.

Die Tarifeinigung betrifft circa 330.000 Beschäftigte. Verhandelt wurde vor allem um die Eingruppierung und den Gesundheitsschutz des Personals im Sozial- und Erziehungsdienst. Die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung sind zusätzliche Regenerationstage und monatliche Zulagen für die Beschäftigten. Pro Jahr erhalten die Beschäftigten zwei zusätzliche freie Tage sowie ab 1. Juli 2022 für die Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u. a. Erzieherinnen und Erzieher) eine Zulage von 130 Euro pro Monat und für die Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 (Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) eine Zulage von 180 Euro pro Monat. Auf Wunsch der Beschäftigten können diese Zulagen in maximal zwei weitere Regenerationstage umgewandelt werden. Für die kommunalen Arbeitgeber bedeutet diese Einigung eine Erhöhung der Personalkosten um jährlich 3,7 Prozent.

Weiterhin werden die bestehenden Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst bis zum 1. Oktober 2024 an die allgemeinen Stufen im öffentlichen Dienst angepasst. Durch diese Angleichung gelten für die Beschäftigten bei Erreichen der nächsten Erfahrungsstufe keine verlängerte Stufenlaufzeiten und keine vorgezogenen Endstufen mehr. Die Gehälter steigen somit zukünftig schneller. Diese Tarifregelungen haben eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember 2026.

Letztlich sind die Gewerkschaften von ihrer Forderung nach einer direkten Höhergruppierung und einer umfassenden Entlastung der Beschäftigten (z. B. über eine Änderung von Betreuungsschlüsseln) abgerückt. Nichtsdestoweniger bedeuten die durch die Einigung erzielten Neuregelungen eine zusätzliche Herausforderung für die kommunalen Arbeitgeber, die sich mit einer ohnehin angespannten und unsicheren Gesamtlage konfrontiert sehen. Auf der anderen Seite stellt die jetzt beschlossene Aufwertung der Beschäftigtengruppe einen wichtigen Schritt zur zweifellos notwendigen Attraktivitätssteigerung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst dar.

Ihr Ansprechpartner:
Daniel Weser