Investitionen in die kommunale Infrastruktur und den Immobilienbestand sind weitreichende Entscheidungen, die einer sorgfältigen Vorbereitung und Planung bedürfen. Dabei geht es nicht nur um die Ermittlung von Baukosten, sondern besonders auch um die sachgerechte Quantifizierung von Folgekosten und deren Berücksichtigung in der Entscheidungsfindung. Daneben gibt es häufig weitere Entscheidungsprämissen nicht-monetärer Art. Auch solche qualitativen Aspekte können im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsanalysen berücksichtigt werden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Durchführung von umfassenden Wirtschaftlichkeitsanalysen und führen Folgekostenberechnungen durch. Egal ob Kostenvergleichsrechnung, Kapitalwertbetrachtung oder Nutzwertanalyse, wir finden eine individuelle Lösung für Ihre Investitionsentscheidung. Dabei berücksichtigen wir im Sinne der Bewirtschaftung den gesamten Lebenszyklus (Lebenszykluskosten).
Wir haben Kommunen bereits bei Investitionsentscheidungen in folgenden Kontexten begleitet:
Für die Aufgabenerfüllung einer Kommune sind eine Vielzahl technischer Dienstleistungen erforderlich. Dazu zählt zumeist ein kommunaler Bauhof (auch Baubetriebshof oder Wirtschaftshof), der in den Bereichen Straßenunterhaltung und Grünflächenpflege tätig ist. Abhängig von den regionalen Strukturen sind dem Bauhof weitere Aufgaben, wie die Friedhofsbewirtschaftung oder Gewässerpflege, zugeordnet. In kleinen Kommunen übernimmt der Bauhof nicht selten auch Aufgaben der Hausmeisterdienste. Wir bieten Ihnen tiefgründige Organisations- und Wirtschaftlichkeitsanalysen für Ihren kommunalen Bauhof genauso an, wie die Bearbeitung spezifischer Fragestellung im Kontext der Vergabe von Leistungen, der Technikbeschaffung, des Personalbedarfs oder der Standortstruktur. Im Rahmen einer umfassenden Organisations- und Wirtschaftlichkeitsanalyse betrachten wir ausgehend vom Leistungsspektrum des Bauhofes die Organisationsstruktur sowie den Personal- und Technikbedarf und treffen Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung.
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Kindertagesstätten erfüllen einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und ermöglichen so die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Aus kommunaler Sicht sind sie deshalb von zentraler Bedeutung. Die Bewirtschaftung der Kindertagesstätten kann in öffentlicher oder privater Trägerschaft erfolgen, wobei es eine Vielzahl von Ausgestaltungsvarianten gibt. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betriebsform und begleiten Sie gern gemeinsam mit unseren Partnern bei der Ausschreibung der Trägerschaft. Außerdem analysieren wir für Sie die bestehenden Verträge mit freien Trägern und prüfen deren Betriebskostenabrechnung. Darüber hinaus können wir Sie bei der Gestaltung der Einrichtungsstruktur, auch im Kontext von Investitionsentscheidungen oder der Bedarfsprognose, unterstützen.
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Kommunalwirtschaftliche Unternehmen befinden sich in einem anspruchsvollen Marktumfeld. Auf der einen Seite werden Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge angeboten, bei denen es das oberste Gebot ist, eine möglichst hohe Kostendeckung zu erreichen. Auf der anderen Seite konkurrieren öffentliche Unternehmen in anderen Bereichen direkt mit der Privatwirtschaft. Hier gilt es mit einem klaren öffentlichen Auftrag Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Kosten anzubieten. Aufgrund unserer Spezialisierung im öffentlichen Bereich kennen wir die Herausforderungen kommunalwirtschaftlicher Unternehmen und können Sie gemeinsam mit unseren Partnern bei der strategischen Weiterentwicklung bestehender Beteiligungen genauso beraten, wie bei der Restrukturierung kommunaler Gesellschaften oder Zweckverbände. Darüber hinaus haben wir Kommunen bereits mehrfach bei Fragen der Aufgabenauslagerung an eine kommunale Gesellschaft oder der Reintegration aus einer kommunalen Gesellschaft (Insourcing – Outsourcing – Entscheidungen) begleitet.
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