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Abwassergebühren in Sachsen

Kalkulation der Gebühren für die zentrale und dezentrale Entsorgung von Abwasser in Sachsen

Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser stellt auch in 2021 eine Herausforderung für die Zweckverbände und Kommunen im Freistaat Sachsen dar.

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Zweckverbänden und Kommunen im Bereich der Abwasserbeseitigung zusammen. Dabei betreuen unsere Berater*innen neben der Analyse der Organisation und Stellenbeschreibungen auch die Kalkulation der Gebühren in diesem Bereich.

Diese öffentlich-rechtlichen Entgelte sind für die Abwasserzweckverbände und Kommunen essenziell, um die laufenden Aufwendungen zur Bewältigung der Abwasserbeseitigungspflicht zu refinanzieren. Gem. § 10 SächsKAG i. V. m. § 72 SächsGemO sind die entsprechenden Aufgabenträger dazu verpflichtet, die Gebühren auf Grundlage der Kostendeckung zu erheben.

Dieser Grundsatz stellt die Zweckverbände und Kommunen vor das Problem, dass Kostenüberdeckungen gem. § 10 Abs. 2 SächsKAG in der Berechnung der Entgelte einzubeziehen sind. Aus diesem Grund wird den Aufgabenträgern eine entsprechende regelmäßige und mehrjährige Berechnung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, die durch eine Nachkalkulation am Ende des Zeitraumes überprüft werden muss. Dieser Zeitraum soll maximal fünf Jahre betragen und ist bei vielen unserer Mandanten nun abgelaufen.

Bei der Ermittlung der Kostenüber- und -unterdeckungen in der Nachkalkulation sowie der Gebühren im kommenden Kalkulationszeitraum sind verschiedene rechtliche Vorgaben, wie z. B. die Nichtansatzfähigkeit der Kosten für die Straßenentwässerung (§ 11 Abs. 3 SächsKAG) sowie die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.

Die Berechnung der Gebühren stellt deswegen eine regelmäßige Herausforderung für die Abwasserzweckverbände dar.

Für die Bewältigung dieser Thematik sowie bei Fragen und Problemen mit der Berechnung der Abwassergebühren steht wir Ihnen mit unserem umfangreichen Fachwissen gern zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner:

Lukas Stefan ist Junior-Berater bei der Abteilung "Rechnungswesen und Kalkulation"

Lukas Stefan

Tel.: 0351 47 93 30 – 30
E-Mail: kanzlei@bup-kommunalberatung.de