Teil 1: Die Arbeitgebermarke in der öffentlichen Verwaltung
Dem demografischen Wandel begegnen? – Ein Umdenken in der Personalarbeit anregen
Der demografische Wandel betrifft aktuell nahezu alle Branchen. Dieser Vorgang ist durch einen Anstieg des Durchschnittsalters einer Bevölkerung charakterisiert. Ausgelöst wird diese Entwicklung durch einen Jugendrückgang aufgrund geburtenschwacher Jahrgänge und eine steigende Lebenserwartung der höheren Altersklassen.[1]
Auch die öffentlichen Verwaltungen in Sachsen sind von dieser Entwicklung betroffen und werden in Zukunft vor einem Umbruch stehen: Das Statistische Landesamt prognostiziert, dass in den nächsten 10 Jahren 28,9 % der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltungen in Sachsen in den Ruhestand gehen werden. In den nächsten 20 Jahren wird dies 116.145 Beschäftigte betreffen, welche einen Anteil von 58,2 % des gesamten Personalkörpers einnehmen.[2]
Allgemein unterliegt der deutsche Arbeitsmarkt aufgrund des demografischen Wandels einer Veränderung von einem Arbeitgebermarkt hin zu einem Arbeitnehmermarkt. Bisher konnten die arbeitskraftsuchenden Marktteilnehmer eine Bestenauslese aus einer Vielzahl von Bewerber/innen betreiben. Der demografische Wandel verknappt die vorhandenen Personalressourcen jedoch so, dass sich die Arbeitgeber gegenüber den Arbeitsuchenden präsentieren müssen, um von diesen als Wunscharbeitgeber ausgewählt zu werden.
Um den beschriebenen Herausforderungen aktiv zu begegnen und die Handlungsfähigkeit des sächsischen Verwaltungsapparates aufrechtzuerhalten, werden neben einer Verstärkung der eigenen Ausbildung auch eine Vielzahl von Neueinstellungen notwendig sein, um den notwendigen Fachkräftebedarf zu decken. Darüber hinaus gilt es, die Beschäftigten stärker an die Verwaltungen zu binden. Zur Realisierung dessen sind die öffentlichen Arbeitgeber gezwungen, sich als besonders attraktiv am Arbeitsmarkt zu positionieren. Dies erfordert eine Veränderung der aktuellen Personalarbeit und einen Wandel der klassischen Personalverwaltung hin zu einem modernen Personalmanagement. Umgesetzt werden kann diese Veränderung durch die Entwicklung einer Arbeitgebermarke.
Die Entwicklung einer Arbeitgebermarke ermöglicht es, die eigene Personalarbeit zu optimieren und schafft gleichzeitig die Voraussetzungen, die Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit zu erhöhen, was sich wiederum nachhaltig positiv auf die Personalbindung auswirkt. Aber auch im Sinne der Personalgewinnung besteht die Möglichkeit, Anreizmöglichkeiten für potenzielle Beschäftigte zu schaffen. Damit kann ein Weg eingeschlagen werden, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen.
Sich im Wettbewerb um die besten Fachkräfte zu behaupten, erfordert vor allem Mut, bestehende Prozesse und Denkweisen zu verändern, aber auch finanzielle Ressourcen, um diesen Wandel zu realisieren. Enge finanzielle Spielräume der öffentlichen Einrichtungen haben den sächsischen Gesetzgeber dazu veranlasst, jüngst eine Förderrichtlinie zu erlassen, die eine finanzielle Förderung von Projekten zur Bewältigung von Folgen des demografischen Wandels ermöglichen soll. So können Projekte zur Entwicklung einer Arbeitgebermarke mit einer Förderung i. H. v. 90 % der Gesamtausgaben versehen werden.[3] Der Antrag für eine solche Förderung muss dazu bei der SAB bis zum 30. September des laufenden Jahres für eine Projektdurchführung im Folgejahr eingereicht werden. Gern unterstützen wir Sie bereits bei einer zielgerichteten Antragstellung.
Die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH möchte Sie auf dem Weg zur Entwicklung einer Arbeitgebermarke begleiten und sich gemeinsam mit Ihnen den eingangs genannten Herausforderungen stellen. Diesbezüglich informieren wir Sie mit den kommenden Artikeln unserer Artikelreihe:
- Arbeitgebermarke alias Employer Brand – Was ist das eigentlich?
- Was brauche ich? – Die Komponenten einer erfolgreichen Arbeitgebermarke
- Womit kann ich werben? – Anreizmöglichkeiten des TVöD-VKA für eine erfolgreiche Arbeitgebermarke
- Und nun? – Wie Ihr klassisches Projekt zur Implementierung einer Arbeitgebermarke aussehen könnte
Die Artikel werden in den kommenden Monaten auf unserer Homepage unter der Rubrik Aktuelles veröffentlicht. Des Weiteren wird im November 2020 ein Newsletter erscheinen, der u. a. das Thema der Arbeitgebermarke in der öffentlichen Verwaltung thematisieren wird.
Bei Fragen rund um die Themen Arbeitgebermarke, Arbeitgeberimage, Personalgewinnung, Mitarbeiterzufriedenheit oder Personalbindung können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
[1] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon: demografische Alterung, abgerufen am: 10.06.2020, https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/demografische-alterung-51464.
[2] Vgl. Statistischer Bericht: Personal im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen, Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz 30. Juni 2017.
[3] Vgl. FRL Demografie vom 24. September 2019 (SächsABl. S. 1406).