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Pflicht zur tariforientierten Entlohnung für Pflegekräfte ab dem 1. September 2022

Pflicht zur tariforientierten Entlohnung für Pflegekräfte ab dem 1. September 2022 – Mitteilung bis zum 28. Februar 2022 und Handlungsalternativen

Mit Beschluss vom 11. Juli 2021 ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) verabschiedet worden.

Eine wesentliche Änderung ist dabei die Pflicht zur tariflichen Entlohnung ab dem 1. September 2022 für Pflegekräfte. Demnach dürfen fortan nur Versorgungsverträge mit solchen Pflegeeinrichtungen geschlossenen werden, die entweder aufgrund tatsächlicher Tarifbindung nach einem einschlägigen Pflege-Flächentarifvertrag vergüten oder deren Entlohnung von Pflegekräften den Tariflohn zumindest nicht unterschreitet. Bereits bestehende Versorgungsverträge sind anzupassen.

Für Pflegeeinrichtungen, welche nicht bereits an einen Tarifvertrag oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, ergeben sich demnach Wahlalternativen, u. a. zwischen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B) oder etwa den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas). Auch die Anlehnung an haustarifliche Regelungen (anderer) Pflegeeinrichtungen in der Region (Bundesland) ist möglich. Die Mitteilung an die Landesverbände der Pflegekassen, nach welchem Tarifvertrag die zukünftige Entlohnung erfolgen soll, hat spätestens bis zum Ablauf des 28. Februar 2022 zu erfolgen. Einen Überblick, welche Tarifwerke hierfür in Frage kommen könnten, oder gar eine Entscheidungshilfe, liegt unseres Wissens derzeit nicht vor.

Insofern nicht bereits eine Tarifbindung der Einrichtung besteht, sind verschiedene Aspekte zur Entscheidungsfindung über den zukünftig maßgebenden Tarifvertrag (arbeitsvertragliche Bezugnahme) und der rechtskonformen Einführung und Umsetzung der gesetzlichen Forderungen zu betrachten:

  • Welche Beschäftigungsgruppen, neben den eigentlichen Pflegekräften, sollen (können) zusätzlich umfasst sein? (z. B. Verwaltungspersonal oder Hausmeister*innen)
  • Welche bestehenden Tarifverträge kommen in Frage? Der TVöD-B deckt z. B. nahezu alle denkbaren Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen ab. Gibt es regionale Tarifverträge?
  • Soll der maßgebliche Tarifvertrag vollständig gelten oder nur die entlohnungsrelevanten Regelungen? (Entgelttabellen im Bereich Pflege und Regelung über typische Zulagen z. B. für Nacht- Sonn- und Feiertagsarbeit)
  • Wie wirkt sich die jeweilige Alternative hinsichtlich der Überleitung der Beschäftigten auf die Personalkosten aus? Hierbei bieten sich Vergleichsbetrachtungen der verschiedenen Entgeltgruppen und Stufen nach Entgelttabelle zzgl. flexibler Lohnbestandteile (Zulagen) an.
  • Wie sollen die arbeitsvertraglichen Bezugnahmen konkret ausgestaltet werden? Hier kommt entweder eine dynamische (stets in der geltenden Fassung) oder statische (stichtagsbezogen) Bezugnahmeklausel in Frage.

Grundsätzlich ist in alle Überlegungen, sofern vorhanden, die Personalvertretung entsprechend den landesrechtlichen Regelungen einzubeziehen.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege stehen nicht allein finanzielle Erwägungen im Vordergrund, sondern fällt auch die Arbeitgeberattraktivität (Employer Branding), insbesondere im regionalen Wettbewerb, ins Gewicht. Demnach greifen die Änderungen ebenso bei bereits tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen. Deren Attraktivität als Arbeitgeber für Fachpersonal zukünftig insofern herausgefordert werden dürfte, als dass Sie die tarifliche Entlohnung als Alleinstellungsmerkmal verlieren.

Gern unterstützen wir Sie bei der Überleitung Ihrer Beschäftigten in das zukünftige Lohngefüge des TVöD-B.

Unsere Leistungen reichen dabei, neben der grundlegenden Beratung über die Planung von Überleitungsprojekten, die Durchführung individueller Schulungen, die Erstellung von Stellenbeschreibungen bis hin zur abschließenden Stellenbewertung. Auch zur Steigerung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber im Wettbewerb um die notwendigen Fachkräfte beraten wir Sie gern. Durchweg verfolgen wir dabei einen ganzheitlichen Modellansatz, der sich in einer Vielzahl unterschiedlicher Projekte bewährt hat, welcher die täglichen Aufgaben in Ihrer Einrichtung, die dazugehörigen Prozesse, Strukturen und Ressourcen mit ihren aktuellen Stellenbeschreibungen in Übereinstimmung bringt.

Näheres zu unseren Leistungen finden Sie hier.

Abschließend möchten wir auf unser kostenloses Webinar zur Thematik verweisen, dass wir am 11.02.2022 (09:00 – 10:00 Uhr) durchführen werden.