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Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)

Der Sächsische Landtag hat am 13. Dezember 2023 das „Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ beschlossen. Demnach soll das neue SächsBRKG nach der Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Anfang 2024 in Kraft treten.

Mit der Novellierung des Gesetzes setzt die Koalition aus CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD die im Koalitionsvertrag zur 7. Legislaturperiode vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes um. So werden im Wesentlichen Änderungen in der Kostenbeteiligung des Freistaates bei Großschadensereignissen, der Möglichkeit zur Einrichtung von Stützpunktfeuerwehren und zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes vorgenommen.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des überarbeiteten SächsBRKG besteht in der Neufassung des § 69, der den Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehr regelt. Unter anderem werden neue Kostentatbestände, wie bspw. Einsätze aufgrund ungeprüfter Fehlalarme bestimmter E-Call-Funktionalitäten von Kraftfahrzeugen und Weiterleitungen von Fehlalarmen automatischer Brandmeldeanlagen, aufgenommen. Darüber hinaus wird die Höhe der Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge zukünftig durch das Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung festgesetzt, wodurch diese landeseinheitliche Gültigkeit besitzen und eine Kalkulation der Kostenersätze nicht mehr notwendig ist. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich noch keine Aussage darüber treffen, in welcher Höhe und ab wann die Ansätze des Freistaates erhoben werden können, da die entsprechende Rechtsverordnung noch nicht bekannt gemacht wurde. Weiterhin kann nach aktuellem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte und hauptamtliche Einsatzkräfte nicht Bestandteil der Verordnung sein werden und insofern auf Basis der Vorgaben des überarbeiteten § 69 SächsBRKG zu kalkulieren sind.

Sobald die Veröffentlichung der Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz stattgefunden hat, informieren wir gern detailliert über die wesentlichen Inhalte.

Dazu empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Webinar mit unserem Gastreferenten Herrn Christoph Gurath von der EMRAGIS Sicherheitsingenieure GmbH. Die Bekanntgabe des Webinar-Termins erfolgt kurze Zeit nach Veröffentlichung der Novellierung.

 

Ihr Ansprechpartner:
Stefan Lukas

Lukas Stefan ist Junior-Berater bei der Abteilung "Rechnungswesen und Kalkulation"

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Quellen: