Kindertagesstätten erfüllen einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und ermöglichen so die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Aus kommunaler Sicht sind sie deshalb von zentraler Bedeutung. Die Bewirtschaftung der Kindertagesstätten kann in öffentlicher oder privater Trägerschaft erfolgen, wobei es eine Vielzahl von Ausgestaltungsvarianten gibt. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betriebsform und begleiten Sie gern gemeinsam mit unseren Partnern bei der Ausschreibung der Trägerschaft. Außerdem analysieren wir für Sie die bestehenden Verträge mit freien Trägern und prüfen deren Betriebskostenabrechnung. Darüber hinaus können wir Sie bei der Gestaltung der Einrichtungsstruktur, auch im Kontext von Investitionsentscheidungen oder der Bedarfsprognose, unterstützen.
Eine Kita-Bedarfsprognose dient u. a. als Grundlage für die Kapazitätsplanung sowie zur Darstellung der baulichen und finanziellen Folgen. Das Erstellen einer Bedarfsprognose ist dabei gesetzlich verankert, der daraus folgende Bedarfsplan sollte regelmäßig fortgeschrieben werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Validität einer Prognose von der Anzahl und Güte der in die Betrachtung einbezogenen Einflussfaktoren und Daten abhängt. Wir bieten Ihnen die Erstellung einer Bedarfsprognose für die Kindertagesstätten u. a. unter Einbezug einer Vielzahl von Faktoren an (z. B. Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter, Wanderungssaldo, Betreuungsquote, Fremdgemeindekinder etc.). Mit einem eigens entwickelten statistischen Prognosemodell können wir die konkreten Auswirkungen in einem Horizont von bis zu zehn Jahren für Ihre Kommune errechnen und anschaulich darstellen. Dabei gehen wir nicht nur von bestimmten Annahmen aus, sondern werden mit Hilfe der Szenario-Technik die Einflüsse aus der Variation einzelner Faktoren transparent machen.
Im Rahmen der Strukturanalyse für Kindertagesstätten soll ein Gesamtüberblick über alle Einrichtungen, deren Trägerstruktur, Belegungszahlen und Lage im Stadtgebiet erarbeitet werden. Darauf aufbauend werden Empfehlungen abgeleitet wie die Strukturen weiterentwickelt werden können oder ob ggf. Einrichtungen zusammengeschlossen werden sollten. Einen weiteren Betrachtungsgegenstand bildet eine Analyse der Betriebskostenabrechnungen und der daraus resultierenden Elternbeiträge. Folgende Leistungsschwerpunkte werden dabei berücksichtigt:
In zahlreichen Kommunen wird eine nicht unerhebliche Anzahl an Kindertagesstätten durch freie Träger betrieben. Das ist ausgehend vom Grundsatz der Trägervielfalt grundsätzlich sehr zu begrüßen. Dem Betrieb der Einrichtungen liegen dabei komplexe vertragliche Regelungen mit den freien Trägern zu Grunde. Wir konnten in den letzten Jahren umfassende praktische Erfahrungen in der Ausgestaltung solcher Finanzierungsvereinbarungen oder ähnlicher Verträge sammeln und kennen die sich daraus häufig ergebenden Fragestellungen in der Praxis. Gemeinsam mit unseren juristischen Partnern können wir Sie daher bei der Weiterentwicklung oder Neugestaltung dieser Vereinbarungen begleiten.
Ein Bestandteil der Finanzierungsvereinbarungen mit freien Trägern ist häufig das Prüfrecht der Kommunen. Wir haben in den vergangenen Jahren für eine Vielzahl von Kommunen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen dieses Prüfrecht wahrgenommen und die entsprechenden Abrechnungen bis hin zur Belegprüfung beim freien Träger im Detail geprüft. Nicht selten ergaben sich daraus Anpassungs- und Konkretisierungsbedarfe in den Finanzierungsvereinbarungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungen. Wir unterstützen Sie gern.