Unter dem Begriff der Beteiligung wird im kommunalen Kontext sowohl die Beteiligung einer Stadt bzw. Gemeinde an Unternehmen in privater Rechtsform (z. B. GmbH) als auch an öffentlich-rechtlichen Formen (z. B. Eigenbetrieb, Zweckverband) verstanden. Die Möglichkeit der Kommunen zur Bildung von Beteiligungen leitet sich aus dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) ab. Demnach können Städte und Gemeinden zur Erledigung ihrer Aufgaben (i. d. R. Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge) eigene Einrichtungen bilden und diese auch in privatrechtlicher bzw. öffentlich-rechtlicher Form organisieren. Kommunale Beteiligungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufgabenerfüllung von Städten und Gemeinden und sind aus einer modernen Verwaltungsstruktur nicht mehr wegzudenken.
Häufig sind die bestehenden Strukturen kommunaler Gesellschaften und anderer Beteiligungen über Jahre und Jahrzehnte gewachsen. Dabei kann sich sowohl aus organisatorischen Überlegungen, Fragen nach der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung oder einer veränderten Aufgabenstruktur die Erfordernis zur Anpassung oder Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen ergeben.
Wir analysieren die Aufgabenstruktur und die Organisation Ihrer kommunalen Beteiligung und führen eine umfassende Bilanz- und Jahresabschlussanalyse durch. Darüber hinaus können wir die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung insgesamt oder einzelner Bereiche im Detail analysieren und bewerten. Wir profitieren dabei von unseren umfassenden Kenntnissen der kommunalen Aufgabenorganisation und des Gemeindewirtschaftsrechts und unserem Netzwerk aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Anwaltskanzleien, die alle über spezifische Erfahrungen im kommunalen Umfeld verfügen. Anhand Ihrer Zielstellungen entwickeln wir eine individuelle Lösung für die strategische (Neu-)Ausrichtung ihrer kommunalen Beteiligung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Prämissen sowie der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Eine kommunale Gesellschaft oder andere Beteiligung kann sich aus verschiedenen Gründe in einer wirtschaftlich schwierigen Situation bis hin zur erhöhten Insolvenzgefahr befinden. Dann ist die Kommune als Gesellschafter aufgefordert zu handeln.
Wir begleiten Sie bei der Sanierung Ihrer kommunalen Gesellschaft, indem wir zunächst eine umfassende Analyse der Ausgangslage anfertigen. Dazu gehört für uns eine finanzwirtschaftliche Analyse genauso wie die Beurteilung nach branchenspezifischen Kriterien. Dabei verfügen wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern insb. im Bereich der kommunalen Wohnungsgesellschaften, der Beteiligungen im Bereich Kultur und Tourismus, der kommunalen Dienstleistungsunternehmen und der Abwasserentsorgung über umfassende Expertise und Erfahrung.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir in Anlehnung an den IDW S 6 ein tragfähiges Sanierungskonzept und erstellen eine detaillierte Sanierungsplanung. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Verhandlungen mit den beteiligten Banken und Behörden. Dabei soll sowohl die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt oder wiederhergestellt werden, als auch ein dauerhaft tragfähiges Geschäftsmodell entwickelt werden. Die Beachtung des speziellen kommunalrechtlichen Rahmens und die Einbindung in das Gemeindewirtschaftsrecht sind für uns genauso selbstverständlich wie die Berücksichtigung aller steuerlichen Aspekte.
Gern begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung der Unternehmenssanierung und unterstützen aktiv die Geschäftsführung.
Die Einführung und der Aufbau eines Beteiligungscontrollings als Bestandteil des Beteiligungsmanagements ist einerseits eine gesetzliche Verpflichtung, stellt andererseits gerade kleine und mittlere Kommunen aber vor erhebliche Herausforderungen. Das ist einerseits häufig in der Komplexität der Thematik begründet, andererseits fehlt nicht wenigen Kommunen das dafür erforderliche Personal.
Wir unterstützen Sie gern bei der aktiven Steuerung Ihrer kommunalen Beteiligung und bieten Ihnen folgende Leistungen:
Eine Beteiligungsrichtlinie beschreibt einen verbindlichen Rahmen für das Zusammenwirken zwischen dem Beteiligungsmanagement der Kommune, den kommunalen Vertretern in den Aufsichtsräten, der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung der jeweiligen Beteiligung. Sie dient damit der Sicherstellung der Umsetzung der Ziele des Gesellschafters. Es werden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten beschrieben und abgegrenzt.
Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und Implementierung einer Beteiligungsrichtlinie aus fachlicher Sicht und gestalten den partizipativen Prozess zwischen den verschiedenen Akteuren. Die Einbindung der Geschäftsführungen der einzelnen Beteiligungen in diesem Prozess ist für uns selbstverständlich. Aus der Erfahrung der Analyse und Begleitung kommunaler Gesellschaften können wir unser Know-how in die Erarbeitung einer Beteiligungsrichtlinie einfließen lassen. Wir liefern Ihnen umsetzbare und praktikable Lösungen.