Die Abwasserbeseitigung ist eine hoheitliche Pflichtaufgabe, für die die Kommunen oder Abwasserzweckverbände Benutzungsgebühren erheben dürfen. Allerdings sind bei der Kalkulation bestimmte Kosten nicht oder nur zum Teil ansetzbar. Beispielsweise ist bei der Niederschlagswassergebühr der Straßenentwässerungsanteil herauszurechnen. Dabei ist zu beachten, ob die Kommune im Trenn- oder Mischsystem oder sogar in beiden Systemen entsorgt. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung führen wir gerne Ihre Plankalkulation und/oder Nachkalkulation durch.
Eine nachhaltige und sichere Trinkwasserversorgung erfordert kostendeckende Trinkwasserpreise. Dabei ist es irrelevant, ob die Erhebung öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet wurde. Bei der Kalkulation wird sich oftmals für die Berechnung eines Grund- und eines Arbeitspreises entschieden, um die unterschiedlichen Nutzergruppen zu berücksichtigen. Auf Wunsch erarbeiten wir auch gern mehrere Varianten.
Weiterhin bieten wir Ihnen im Bereich Abwasser und Trinkwasser folgende Leistungen an: