Bei der Ermittlung von Umlagen stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung und/oder übernehmen für Sie die Berechnung.
Gern führen wir mit Ihnen die Kalkulation der Sondernutzungsgebühren durch.
Gern erläutern wir Ihnen die für Ihre örtlichen Verhältnisse angemessenen Abgabenmaßstäbe und führen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine rechtssichere Kalkulation der Gästetaxe und Tourismusabgabe durch.
Mit unseren langjährigen Erfahrungen beraten wir Sie fachkompetent bei der Ermittlung Ihrer Verwaltungsgebühren.
Gern beraten wir Sie, welche rechtlichen Bestimmungen beachtet werden müssen, welche Kosten im Rahmen einer Kalkulation zu berücksichtigen sind und wie Sie Ihre Daten entsprechend aufbereiten.
Wir übernehmen für Sie die Kalkulation der Elternbeiträge und Kostensätze für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Kalkulationen für öffentliche Einrichtungen (z. B. Sportstätten, Freibäder, Kulturstätten).
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer rechtssicheren Kalkulation der Kostenersätze für Leistungen der Feuerwehr.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung führen wir gerne Ihre Plankalkulation und/oder Nachkalkulation durch.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasstes Angebot und erstellen mit Ihnen gemeinsam eine rechtssichere Kalkulation der Friedhofsgebühren.