Nachdem in vielen Kommunen die ersten Eröffnungsbilanzen aufgestellt und die Jahresabschlüsse erstellt wurden, steht nun die Konsolidierung der sogenannten ausgegliederten Aufgabenträger (verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Zweckverbände usw.) im Mittelpunkt des Interesses.
Im konsolidierten Gesamtabschluss wird die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune so dargestellt, als ob es sich um eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit handeln würde („Konzern Kommune“).
Wir unterstützen Sie bei der Definition des Zeit- und Maßnahmenplanes, der Festlegung der Verantwortlichkeiten und bei der Abstimmung innerhalb der Aufgabenträger. Weiterhin beraten wir Sie bei der Festlegung des Konsolidierungskreises (verbundene Aufgabenträger, assoziierte Aufgabenträger und sonstige Aufgabenträger) sowie bei der Festlegung der Konsolidierungsschritte (Vollkonsolidierung, Eigenkapitalmethode, Anschaffungs-/Herstellungswerte).
Sollten Sie sich gegen die Aufstellung des Gesamtabschlusses entscheiden, ist im Umkehrschluss ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Gern unterstützen wir Sie bei der Aufgabe eine Beteiligungsübersicht mit den Finanzbeziehungen zwischen Ihnen und den Unternehmen darzustellen. Auch bei der Ermittlung des tatsächlichen Gesamtbildes sowie deren zukünftigen Entwicklung sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.
Der Gesamtanhang ist Pflichtbestandteil eines jeden Gesamtabschlusses. Er soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verschuldungs-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune und ihrer Beteiligungen verschaffen. Insbesondere sind die im Gesamtabschluss angewandten Konsolidierungs-, Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden zu erläutern. Ein besonderer Bestandteil des Gesamtanhanges sind die Erläuterungen bezüglich der Abweichungen, welche gegenüber den einzelnen Jahresabschlüssen der Kommune sowie deren Beteiligungen entstanden sind. Gern unterstützen wir Sie bei dieser individuellen Herausforderung.