Die Anlagenbuchhaltung umfasst Informationen über die im Zuge der Inventur bzw. der Zu- und Abgangsprotokolle erfassten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltung ist dabei oftmals schwierig. Dies ist jedoch für die Ergebnisrechnung entscheidend, da die Aufwendungen aus Instandhaltung vollständig in das entsprechende Haushaltsjahr eingehen und die Investitionen als Abschreibungen über die gesamte Nutzungszeit einfließen. Nicht jede Kommune kann sich jedoch eine(n) eigene(n) Anlagenbuchhalter*in leisten, der/die das notwendige Know-how mitbringt.
Gern übernehmen wir für Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung die Anlagenbuchhaltung und führen diese in Ihrem Haus an festgelegten Tagen im Monat durch.