Kalkulation von Sondernutzungsgebühren für die Gemeinde Niedere Börde in Sachsen-Anhalt
Im Oktober dieses Jahres konnte die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH den Auftrag der Gemeinde Niedere Börde zur Neuberechnung der in der Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festgelegten Sondernutzungsgebühren abschließen.
Diese Gebühren erfüllen den Zweck der anteiligen Refinanzierung der jährlichen Aufwendungen der Kommunen für die Straßenunterhaltung und können gem. § 18 Abs. 1 StrG LSA i. V. m. § 21 StrG LSA von den Personen erhoben werden, die die Straße über den Gemeingebrauch hinaus benutzen. Eine besondere Herausforderung bei der Bemessung dieser Entgelte besteht darin, dass die Art und das Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und auf den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners Berücksichtigung finden müssen.
In unserer Kalkulation wurden diese Paramater für jeden Sondernutzungstatbestand einzeln bewertet, um auf Basis dieser und der Gesamtaufwendungen für die Straßenunterhaltung einen Gebührensatz für jeden in der Satzung festgeschriebenen Sachverhalt zu ermitteln.
Wir freuen uns über das erfolgreiche Projekt und bedanken uns bei der Gemeinde Niedere Börde für die konstruktive Zusammenarbeit.
Ihr Ansprechpartner:
Lukas Stefan