Kalkulation der Tourismusabgabe für die Stadt Husum in Schleswig-Holstein
Die Tourismuswirtschaft zählt in Schleswig-Holstein aufgrund der geografischen Lage zu einer der wichtigsten Wirtschaftszweige. Jedoch bedeutet Tourismus – neben der Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen – auch eine hohe finanzielle Belastung für die Kommunen, die durch die Unterhaltung einer entsprechenden, touristischen Infrastruktur entsteht.
Für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der touristischen Einrichtungen sowie zur Refinanzierung der Kosten, die aus der Tourismuswerbung und -förderung resultieren, kann deswegen gem. § 10 Abs. 7 Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) eine Tourismusabgabe erhoben werden. Der ehemalige Begriff „Fremdenverkehrsabgabe“ wurde von Seiten der schleswig-holsteinischen Landesregierung durch den modernen, kundenorientierten Begriff abgelöst.
Voraussetzung für die Möglichkeit der Erhebung einer Tourismusabgabe ist die Anerkennung der Kommune oder eines Teils der Kommune als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort. Die Stadt Husum erfüllt diese durch die Anerkennung gem. KurortVO und macht von der Option zur Erhebung der Tourismusabgabe Gebrauch.
Die dafür notwendige Kalkulation haben wir als B & P Management- und Kommunalberatung GmbH in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Stadt von September bis Dezember 2022 erstellt. Zudem erfolgte die Abrechnung der Abgabe aus vergangenen Jahren als Grundlage für die Plankalkulation. Fristgerecht konnte die neue Tourismusabgabe ab 1. Januar 2023 beschlossen werden.
Wir freuen uns über das erfolgreiche Projekt und bedanken uns bei der Stadt Husum für das entgegengebrachte Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit.
Ihr Ansprechpartner:
Lukas Stefan