Haushaltssanierung mit Hindernissen
Die Gemeinde Röderaue konnte Ende 2017 keinen genehmigungsfähigen Haushalt für das Haushaltsjahr 2018 aufstellen und wurde daher von der Rechtsaufsichtsbehörde zur Erstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes aufgefordert. Aufgrund der Expertise durch zahlreiche, erfolgreich durchgeführte Haushaltssanierungen wurde die B & P Kommunalberatung von der Gemeinde Röderaue im November 2017 als externer Dienstleister beauftragt. Der im Dezember 2017 erfolgte Projektauftakt, an dem auch die Rechtsaufsichtsbehörde teilnahm, diente zur Konkretisierung des Projektverlaufes mit Zielen, Meilensteinen und Ansprechpartnern. Die Zusendung der erforderlichen Unterlagen erfolgte im Januar 2018.
Die in der Gemeinde vorliegende strukturelle Situation machte es in diesem Fall notwendig, einen besonderen Schwerpunkt auf die kommunalen Beteiligungen zu legen. Neben einer Gesellschaft zur Betreibung der Kindertagesstätten hat die Gemeinde eine Gesellschaft für die Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben ausgegründet. Der überdurchschnittlich hohe Zuschussbedarf der Gesellschaften hatte mit einem rückläufigen Bestand an liquiden Mitteln und dem parallel anwachsenden Investitionsstau direkten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Kommune. Aufgrund von umfangreichen Zuarbeiten und einer guten Zusammenarbeit mit Vertretern der Gemeinde war es uns möglich, die Gesellschaften in einem ersten Schritt detailliert zu analysieren sowie Chancen und Risiken aufzuzeigen.
Parallel zu den Analysen der Gesellschaften wurden umfangreiche Zuarbeiten der Gemeinde hinsichtlich der Haushalts- und Finanzlage ausgewertet und anhand des B & P Kennzahlensets aufgearbeitet. Dem Bürgermeister sowie den Führungskräften der Verwaltung konnten wir im Februar 2018 im Rahmen einer Präsentation veranschaulichen, wo die Probleme der Gemeinde liegen und welche Konsolidierungsmaßnahmen und -potentiale bereits identifiziert werden konnten. Die konstruktiven Gespräche führten dazu, dass bereits früh in der Projektphase ein grober Maßnahmenkatalog erstellt werden konnte. Bereits im März führte die Betrachtung der kommunalen Beteiligungen zu ersten Handlungsempfehlungen, die im Rahmen des Sanierungsgutachtens konkret ausgestaltet wurden.
Im weiteren Verlauf wurden die einzelnen Maßnahmen anhand von weiteren Zuarbeiten detailliert ausgearbeitet und die Effekte der Umsetzung im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gemeinde quantifiziert. Darüber hinaus haben wir zahlreiche Maßnahmen identifiziert, deren Umsetzung bedeutend für eine moderne und schlanke Verwaltung sind sowie in Folge dessen eine effizientere Arbeitsgestaltung ermöglichen.
Im Rahmen einer finalen Abstimmung mit der Gemeinde konnten die Maßnahmen des Entwurfes im März vorgestellt und anschließend final in das Gutachten eingearbeitet werden. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat im April erfolgte einstimmig.
Mit dem Gutachten liegt der Gemeinde ein Leitfaden vor, um die Zukunft der Röderaue und seiner Einwohnern positiv zu gestalten. Auch wenn für die Umsetzung ein langer Atem notwendig ist, sind wir überzeugt, dass sich die Gemeinde den Herausforderungen stellen wird.
Artikel in der Sächsischen Zeitung am 24.05.2018