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Externe Prüfung von Betriebskostenabrechnungen der Kindertageseinrichtungen

Die Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung eines Trägers der freien Jugendhilfe werden gemäß § 14 Abs. 4 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (auch Gesetz über Kindertageseinrichtungen bzw. SächsKitaG) durch die Kommune, einschließlich des Landeszuschusses, durch Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers aufgebracht. Die Betriebskosten gliedern sich in zwei große Bereiche, die Personalkosten und die Sachkosten. Personal- und Sachkosten im Sinne des SächsKitaG sind solche, die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind. Auf jährlicher Basis werden diese Kosten in einer ausführlichen Abrechnung erfasst und der Durchschnittswert für einen Betreuungsplatz innerhalb einer Kommune durch die jeweilige Verwaltung veröffentlicht.

Die Betriebskostenabrechnung ist auf Grundlage der Finanzierungsrahmenvereinbarung zwischen Träger der Einrichtung und Kommune durch den Träger zu erstellen und wird anschließend durch die Kommunalverwaltung geprüft. Aufgrund fehlender Kapazitäten in den Kommunalverwaltungen erfolgt erfahrungsgemäß lediglich eine grobe oder oberflächliche Prüfung. Es besteht indes die Möglichkeit, einen externen Sachverständigen mit der intensiven Prüfung der vorgelegten Betriebskostenabrechnungen zu beauftragen.

Die B & P Management- und Kommunalberatung kann Ihnen sowohl die Evaluation der Finanzpläne im Rahmen der Haushaltsplanung als auch eine externe Prüfung der Betriebskostenabrechnungen anhand der gesetzlichen Regelungen im SächsKitaG bieten. Die einzelnen Kosten- und Ertragspositionen werden dabei anhand von Vergleichszahlen (soweit entsprechende Vergleiche aufgrund der Beschaffenheit der Einrichtungen vertretbar sind), Erfahrungswerten und Marktinformationen beurteilt und Hinweise auf Einsparpotenziale gegeben. Alle Ergebnisse werden in einem Prüfbericht mit gutachterlichen Empfehlungen zur Angemessenheit der Betriebskosten und sich aus der Prüfung ergebender Handlungsempfehlungen zusammengefasst.

Die externe Prüfung der Betriebskostenabrechnung findet üblicherweise in den Räumlichkeiten des Trägers statt. Der Träger hat Einsichtnahme in die Belege im Rahmen einer solchen durch die Kommunalverwaltung beauftragten Prüfung zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß ist hierbei eine offene, vertrauensvolle Kommunikation zwischen Träger und Kommune von entscheidendem Vorteil.

Sollten Sie Interesse oder Fragen zum Vorgehen bei einer externen Prüfung der Betriebskostenabrechnung haben, können Sie uns gern kontaktieren!

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Laura Tobisch
Abteilungsleiterin