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Eröffnungsbilanz im Schnelldurchgang

B & P wurde Ende Oktober 2017 im Zuge einer Ersatzvornahme der Rechtsaufsicht eines Landkreises mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz 2011 einer Gemeinde beauftragt. Die Vorgabe war, dass die Prüfbereitschaft der Eröffnungsbilanz bis 31.12.2017 erklärt und mit allen Pflichtanlagen der Rechtsaufsicht übermittelt wird.

Geschäftsführer Patrick Schellenberg übernahm mit seinem Team das Projekt. Zum einen wurden die noch fehlenden Vermögensgegenstände erfasst und nachvollziehbar bewertet. B & P unterstützte zudem bei der Eingabe in die Anlagenbuchhaltung. Weiterhin wurden die Bilanzpositionen des Umlaufvermögens, der Rückstellungen und Verbindlichkeiten fertiggestellt und dokumentiert.

Durch die kooperative Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen der Verwaltung konnte am 22.12.2017 die Eröffnungsbilanz der Rechtsaufsicht übersandt werden. Die folgenden Jahresabschlüsse sollen nun gemeinsam erstellt werden.

Sollten Sie in Ihrer Verwaltung noch Hilfe benötigen, die Eröffnungsbilanz zu erstellen, freut sich das Team von B & P auf Ihre Anfrage. Auch begleiten wir Sie gern bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, die erfahrungsgemäß mit Unterstützung von B & P innerhalb von vier Monaten möglich ist.