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Erfolgreicher Weg zur Bedarfszuweisung

Als verspätetes Weihnachtsgeschenk erhielt die Stadt Reichenbach/O.L. Anfang des Jahres 2025 den lang ersehnten Bescheid zur Bedarfszuweisung. Dieser Bescheid markiert einen Meilenstein in der seit 2020 konsequent verfolgten Strategie der Stadt zur langfristigen finanziellen Stabilisierung.

Mit Beauftragung der B & P Management- und Kommunalberatung GmbH Ende des Jahres 2020 begann der Weg. Zunächst wurden die zwei Beteiligungsgesellschaften der Stadt Reichenbach/O.L. umfassend untersucht, da sich hier bereits eine schwierige Lage eingestellt hatte. Für das kommunale Wohnungsunternehmen konnte bis 2024 so bereits eine umfassende Unternehmenssanierung realisiert werden.

Parallel erstellte unser Team in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung sowie unter ständigem Einbezug des Stadtrates als Entscheidungsgremium ein gesetzmäßiges Haushaltsstrukturkonzept, welches im Sommer 2021 beschlossen wurde. Seither wurden vorgeschlagene Maßnahmen schrittweise umgesetzt und erste wegweisende Konsolidierungseffekte erreicht. Nicht immer war dabei die Umsetzung wie ursprünglich vorgesehen möglich, teilweise erwies sie sich als sehr komplex. Jährlich erfolgte im Rahmen der Haushaltsplanung der Abgleich mit den im Konzept gesteckten Konsolidierungszielen.

Zu Beginn des Jahres 2024 stellte die Stadt in Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen der Abteilung Kalkulation und Wirtschaftlichkeit letztlich einen Antrag auf Bedarfszuweisung. Bedarfszuweisungen können kreisangehörigen Gemeinden, Kreisfreien Städten und Landkreisen zur Durchführung der Haushaltskonsolidierung gemäß § 22a Nummer 1 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes gewährt werden, wenn dies zu einer strukturellen und nachhaltigen Verbesserung der Haushaltssituation führt (vgl. Abschnitt I  Nr. 1 VwV Bedarfszuweisungen).

Der nun erhaltene Bescheid belohnt die Stadt Reichenbach/O.L. für die in den letzten Jahren unternommenen Bemühungen. Dennoch kommt er nicht ohne Bedingungen. Um die Mittel aus Bedarfszuweisung tatsächlich zu erhalten, müssen Konsolidierungseffekte nachgewiesen und weiterhin am Haushaltsausgleich bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums gearbeitet werden.

Wir gratulieren der Stadt Reichenbach/O.L. zu ihrem erfolgreichen Weg zur Bedarfszuweisung und stehen selbstverständlich auch weiterhin gern unterstützend zur Seite.

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Ihre Ansprechpartnerin:
Laura Tobisch

Laura Tobisch ist Abteilungsleitern für den Bereich Wirtschaftlichkeit und Kalkulation