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Einladung zum Workshop DigitalPakt Schule

„Soforthilfe DigitalPakt Schule – Was Sie jetzt unbedingt beachten müssen“

Mit der 2019 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ hat der Bund den Ländern Finanzmittel in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Förderung des Ausbaus der digitalen Bildungsinfrastruktur bereitgestellt. Hintergrund ist die Umsetzung der 2016 von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen Strategie „Bildung in der digitalen Welt“.

Den Abruf der Finanzmittel aus dem DigitalPakt regeln die Länder. Die Förderung von auf Einzelschulen bezogene Maßnahmen ist in Sachsen in der RL Digitale Schulen festgeschrieben. Antragsteller sind demnach die Schulträger – also in aller Regel die Kommunen. Jeder Schulträger verfügt über ein fixes Budget, das er auf der Basis von definierten Festbeträgen ausschöpfen kann. Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bei der Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank (SAB), ist der 30. Juni 2020. Der Antrag setzt u. a. voraus: ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPK), eine Bestandsaufnahme des Ausstattungsniveaus, eine Ausstattungsplanung, ein Betriebs- und Supportkonzept sowie ein Fortbildungskonzept.

Damit die geförderten Investitionen auch wirklich nachhaltig etwas Positives bewirken, braucht es von Anfang an ein systematisches Vorgehen mit einer klaren Zielorientierung. Die Schulträger müssen das Tempo der Digitalisierung bestimmen, nicht umgekehrt. Dafür ist eine enge Abstimmung mit den Schulen entscheidend, in der die Technik schließlich angewendet werden soll. Die Schulen müssen Medienbildungskonzepte (MBK) erstellen, auf deren Grundlade der Schulträger einen einheitlichen Medienentwicklungsplan (MEP) aufstellen kann. Weiterhin gilt es für die Kommunen, sich frühzeitig auf die finanziellen sowie organisatorischen Folgen (z. B. Haushaltsansätze) für ihre Verwaltung einzustellen.

Workshop DigitalPakt Schule

Am Mittwoch, den 13.05.2020 veranstalten wir aus diesem Grund bei uns im Hause einen Impuls-Workshop (10:00 Uhr – 14:00 Uhr), in dem wir Ihnen konkrete Lösungen demonstrieren, mit denen Sie die vor Ihnen liegenden Herausforderungen auf dem Weg zur digitalen Schule meistern. Unterstützen wird uns dabei unser Kooperationspartner Sachsen Digital Consulting GmbH, der den technischen Aspekt abdecken und auf den Prozess der Antragsstellung eingehen wird. Der erste Workshoptermin ist bereits ausgebucht. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen einen zweiten Termin am 20.05.2020 (10:00 Uhr – 14:00 Uhr) an. Zusätzlich werden wir am 29.04.2020, 15.05.2020 sowie 29.05.2020 auf unserer Website entsprechende Webinare veröffentlichen.

Darüber hinaus wollen wir Sie ausdrücklich ermuntern, bereits in der Zwischenzeit mit uns in Kontakt zu treten, um etwaige Zeiten effektiv zu nutzen.

Agenda:
1) DigitalPakt Schule – Landkarte und Kompass
2) Ihr Weg zum Antrag
3) Umsetzung in der Kommunalverwaltung

Ort:
B & P Forum am Beutlerpark
Franklinstraße 22, 2. OG
01069 Dresden

Gebühr:
kostenfreie Veranstaltung

Anmeldungen zu unserem Workshop können Sie uns gern bis zum 8. Mai 2020 per E-Mail an kanzlei@bup-kommunalberatung.de zukommen lassen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihr Team der B & P Management- und Kommunalberatung GmbH