Unser Newsletter

Einladung: Webinar zum Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz – Pflichten und Potenziale aus kommunaler Perspektive

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll den Bürgerinnen und Bürgern den digitalen Zugang zu einem Großteil der Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsträger aus Bund, Ländern und Kommunen eröffnen. Spätestens bis Ende 2022 – so der Zeitplan – soll mit der Einrichtung eines zentralen Portalverbunds (inkl. einheitlichem Nutzerkonto) die Barrierefreiheit und Anwenderfreundlichkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung erheblich gesteigert werden. Die Umsetzungskonzeption des IT-Planungsrates sieht vor, dass den Kommunen, als letztem bzw. ersten Glied in der Kette, standardisierte technische ‚Werkzeuge‘ (Online-Services, Schnittstellen zur Anbindung etc.) in die Hand gegeben werden, um Ihre Verwaltungsleistungen in den Portalverbund einzubinden.

Damit vor Ort die ‚Nachnutzung‘ dieser bereitgestellten digitalen Werkzeuge reibungslos funktionieren kann, müssen sich die Kommunen gründlich vorbereiten. Städte und Gemeinden müssen nicht nur neue rechtliche Konstellation berücksichtigen, sondern in ihren Verwaltungen die nötigen organisatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen schaffen. Es sind Abläufe anzupassen, ggf. neue Fachverfahren einzuführen und die Leistungsfähigkeit der IT-Landschaft zu optimieren; auch die (Weiter-)Qualifizierung der Beschäftigten wird hier wichtig. Gleichzeitig – das ist die positive Botschaft – birgt das die Chance, im Zuge der ohnehin notwendigen Anpassungen erhebliche Effizienzpotenziale zu heben, etwa in der Prozessgestaltung und im IT-Betrieb.

Wir wollen Ihnen vermitteln, was im Kontext OZG auf jeden Fall zu tun ist, und wo es sich für Sie lohnt, darüber hinauszugehen. Deshalb veranstaltet die B & P Management- und Kommunalberatung am 29.01.2020 (09:00 Uhr) ein kostenloses Webinar:

Agenda

  1. Einführung und Überblick
  2. ‚Des Pudels Kern‘ – Grundbausteine des OZG
  3. Umsetzung und bisheriger Stand
  4. Nachnutzung – ‚Wie kommt der Online-Service in meine Kommunalverwaltung?‘
  5. Was jetzt getan werden muss (und sich darüber hinaus lohnt):
    • Produkte und Leistungen
    • Geschäftsprozesse
    • IT-Landschaft
    • Personalentwicklung

Nach einer knappen Stunde verfügen Sie also über ein solides Grundverständnis zum OZG, kennen den aktuellen Stand der Dinge und sind mit einem Fahrplan ausgestattet, der Sie vom analogen Verwaltungsvorgang zur medienbruchfreien digitalen Sachbearbeitung führt. Für die Teilnahme sind keinerlei spezifische Voraussetzungen zu erfüllen. – Folgen Sie einfach zur angegebenen Zeit diesem Link:

Microsoft Teams-Besprechung
Nehmen Sie teil auf Ihrem Computer oder auf der mobilen App

Klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen
Weitere Infos | Besprechungsoptionen

Ihre Fragen können Sie uns sowohl über einen Sprach- als auch über einen Textchat stellen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!