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Die neue Entgeltordnung des TVöD ist da!

Die Gewerkschaften und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben am 29. April 2016 eine neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA beschlossen. Sie tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft.

Bei der neuen Entgeltordnung sind im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht vielfach dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. Nicht mehr zeitgemäße bisherige Tätigkeitsmerkmale sind in nennenswertem Umfang gestrichen worden.

Die wesentlichen Änderungen, die sich daraus ergeben und bei zukünftigen Stellenbewertungen zu beachten sind, haben viele Teilnehmer unseres Workshops „Die neue Entgeltordnung des TVöD in der Praxis“ am 26.10.2016 erfahren. Mit 15 Teilnehmern aus verschiedenen kommunalen Behörden und Einrichtungen war der Workshop sehr gut besucht. An dieser Stellen bedankt sich die B & P Kommunalberatung für die Teilnahme und den regen Erfahrungsaustausch. Für alle, die leider nicht an diesem Workshop teilnehmen konnten, erhalten hier einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Außerdem möchten wir gern auf ein weiteres Angebot aufmerksam machen:

Bewertungscheck – Überprüfung aller Stellenbewertungen nach neuer Entgeltordnung

Falls Sie eine Überprüfung Ihrer Stellenbewertungen nach der neuen Entgeltordnung zum TVöD oder mehr Informationen über dieses Thema wünschen, sprechen Sie uns persönlich an (0351 – 47 93 30-30) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an organisation@bup-kommunalberatung.de. Wir beantworten gern Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.