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Das Jahr 2021 bringt grundlegende Änderungen im TV-L für Beschäftigte der Informations- und Kommunikationstechnik

Der bereits im März 2019 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und ver.di sowie dbb Beamtenbund und Tarifunion beschlossene Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L brachte bereits im selben Jahr mit der Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b eine erhebliche Änderung mit sich.

Zum 1. Januar 2020 traten weitere Änderungen, wie neue Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kraft. Diese beinhalten neben allgemeinen Sonderbestimmungen und einer eigenen Entgelttabelle (Anlage G) mit den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 insbesondere eine Erweiterung der bis zum 31. Dezember 2019 gültigen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung (Abschnitt 20). Darüber hinaus gab es Änderungen an den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung bei:

  • Beschäftigten in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen,
  • Physiotherapeuten,
  • Beschäftigten in der Forstverwaltung,
  • Lehrkräfte in Gesundheitsberufen und
  • Beschäftigte im Rettungsdienst.

Mit einer weiteren einschneidenden Neuerung lösten zum 1. Januar 2021 neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte der Informations- und Kommunikationstechnik die längst überholten Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte der Informationstechnik ab. Gleichzeitig wird durch den Änderungstarifvertrag Nr. 10 TVÜ das Ende der Programmiererzulage zum 31. Dezember 2020 eingeläutet sowie weitere Übergangsvorschriften getroffen. Nach Teil 2, Abschnitt 11 der Anlage A (Entgeltordnung) zum TV-L ist eine Eingruppierung in den Entgeltgruppen 6 bis 13 möglich.

Bei jeder Tätigkeitsveränderung nach dem 1. Januar 2021 oder bei Vorliegen eines Antrages auf Höhergruppierung nach § 29d TVÜ-Länder kommen die neuen Tätigkeitsmerkmale zur Anwendung. Bei der Neuregelung haben die Tarifparteien, wie bereits in der seit 2017 gültigen Entgeltordnung zum TVöD-VKA, bewusst eine Ausgestaltung mit sogenannten „unbestimmten Rechtsbegriffen“ gegenüber der Verwendung konkreter technischer Spezifikationen bevorzugt. Somit ist eine langfristige Anwendbarkeit vor dem Hintergrund einer sich schnell wandelnden Informations- und Kommunikationstechnologie gewährleistet.

 

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der aktuellen tariflichen Änderungen benötigen, so stehen wir Ihnen gern als kompetenter Partner beratend beiseite.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Daniel Löffelmann
Abteilungsleiter

Tel.: 0351 47 93 30 -30
E-Mail: kanzlei@bup-kommunalberatung.de