Brandenburg: Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse tritt in Kraft
Das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, welches im Oktober 2018 beschlossen wurde, bietet die Chance, die bestehenden Rückstände bei der Erstellung von Jahresabschlüssen in 2019 und 2020 aufzuarbeiten. Demnach können Kommunen, die die Eröffnungsbilanz sowie den ersten Jahresabschluss aufgestellt haben, auf wesentliche Komponenten des Jahresabschlusses nach § 82 BrbgKomVerf verzichten. Bis einschließlich des Haushaltsjahres 2016 kann auf die Teilrechnungen, den Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht sowie die Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht verzichtet werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird der Anhang weiterhin erstellt.
Ab dem 01.01.2021 ist der Jahresabschluss dann wieder in vollem Umfang zu erstellen, dann tritt das Gesetz außer Kraft.
Gern begleiten wir Sie fachlich und betriebswirtschaftlich bei der Erstellung der Jahresabschlüsse in dieser Periode. Die Begleitung umfasst die fachliche Beratung sowie die vollständige Übernahme von Aufgaben. Dabei verfolgen wir das Ziel Sie bei Bedarf vollumfänglich zu beraten und als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen.
Zu unseren Leistungen zählen zudem:
- Korrekturen der Eröffnungsbilanz,
- Erarbeitung bzw. Überarbeitung von Dienstanweisungen,
- Inventurdurchführung Gebäude, Außenanlagen und bewegliches Vermögen,
- Durchführung einer Workshop-Reihe zur Erstellung von Jahresabschlüssen,
- buchungsvorbereitenden Bearbeitung von Jahresabschlussarbeiten und
- Dokumentation der Jahresabschlussarbeiten anhand von B & P-Mustervorlagen,
- Präsentation der Jahresabschlüsse in den Gremien.
Unser Ziel ist es, einen prüfungssicheren Jahresabschluss innerhalb von 8 bis 10 Wochen aufzustellen. Erfahrungsgemäß wird die Erstellung des ersten Jahresabschlusses mehr Zeit in Anspruch nehmen als die Erstellung der folgenden Jahresabschlüsse.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse.