Antrag zur Folgeprädikatisierung der Gemeindeteile Bad Gottleuba und Berggießhübel als Moorheilbad und Kneippkurort
Ein Doppelkurort am Rande der Sächsischen Schweiz
Das Moorheilbad Bad Gottleuba und der Kneippkurort Berggießhübel bieten als Doppelkurort inmitten des Gottleubatals viele Möglichkeiten, der Gesundheit, der Erholung, den touristischen Attraktionen und Aktivitäten nachzugehen.
Damit dies mit dem Titel „Doppelkurort“ auch weiterhin Bestand hat, beschloss der Stadtrat im Mai 2019 die Folgeprädikatisierung zur Verteidigung der staatlichen Anerkennung in Angriff zu nehmen. Dabei unterstützten wir die Stadtverwaltung zunächst mit der Erstellung der Fortschreibung des Kurortentwicklungsplanes. Dieser enthält neben einer tiefgründigen Bestandsanalyse und Bedarfsermittlung u. a. in den Bereichen kurörtliche Infrastruktur, Kur und Gesundheit, touristisches Angebot und Kurortmanagement auch die Bewertung dieser Analyse. Als Ergebnis der Fortschreibung des Kurortentwicklungsplanes werden Handlungsfelder und Schlüsselprojekte benannt, Ziele definiert und Potenziale zur weiteren Entwicklung des Doppelkurortes aufgezeigt.
Der Kurortentwicklungsplan legt – zusammen mit weiteren Beschlüssen, Gutachten und Beurteilungen – den Grundstein für das erneute Erreichen des Prädikates „Doppelkurort“. Der dafür notwendige Antrag auf Wiederholungsprüfung wurde fristgerecht, bereits am 28. Januar 2021 beim Dresdner Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus eingereicht. Abgegeben wurde der Antrag von Frau Rätze (Amtsverweserin der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, rechts im Bild) persönlich.
Nun heißt es abzuwarten, ob die Verteidigung der staatlichen Anerkennung als Moorheilbad und Kneippkurort Erfolg verspricht.
Artikel auf der Webseite sächsische.de vom 09.02.2021
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